Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat ein Recht darauf, am Arbeitsplatz keinen Gefahren ausgesetzt zu werden. Im „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“, dem Arbeitsschutzgesetz ist die gesetzliche Grundlage dafür definiert. Ziel des Gesetzes ist die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Dazu werden Vorgaben für den Arbeitsschutz definiert. Jeder Unternehmer hat also die gesetzliche Verpflichtung, sich über Maßnahmen zum Arbeitsschutz Gedanken zu machen. Was genau im Arbeitsschutzgesetz in Deutschland geregelt ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Gesetz

Das Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG ist seit dem 21. August 1996 in Kraft. Es umfasst 26 Paragraphen, die in sechs Abschnitte unterteilt sind. Im ersten Abschnitt werden die Begriffe erläutert und allgemeine Vorschriften erläutert. Der zweite Abschnitt definiert die Pflichten des Arbeitgebers. Es folgen die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer im dritten, die Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung im vierten, die gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie im fünften und die Schlussbestimmungen im sechsten Abschnitt. Besonders interessant für Unternehmer sind also die ersten drei Abschnittes des ArbSchG. In den ersten beiden Paragraphen, die zusammen den Abschnitt eins bilden wird festgelegt, dass das Gesetz für alle Angestellten, Auszubildenden, und auch Beamten gilt. Arbeitnehmer im Heimarbeit umfasst das Gesetz nicht. Arbeitgeber, im Sinne des ArbSchG sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Personen, also Arbeitnehmer beschäftigen.

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Verletzungen können überall einmal passieren und lassen sich nicht in jedem Fall vermeiden. Trotzdem ist es notwendig, die Gefahr dafür soweit wie möglich zu minimieren

Rechte und Pflichten

Der Arbeitgeber ist zur Organisation des Arbeitsschutz in seinem Betrieb verpflichtet. Das Thema muss in alle Bereiche des Unternehmens eingebunden werden. Er muss die erforderlichen Mittel dazu bereitstellen. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber alleine tragen. Es ist also verboten notwendige Utensilien, wie beispielsweise Schutzkleidung, an die Beschäftigten in irgendeiner Form zu verrechnen. Er muss auch dafür sorgen, dass alle Beschäftigten für die jeweilige Aufgabe geschult sind und sie über mögliche Gefahren informiert werden. Die Beschäftigten haben die Pflicht den Arbeitgeber über eine Gefährdung der Arbeitssicherheit zu informieren. Sie haben darüber hinaus das Recht, sich an die Behörden zu wenden, wenn eine Gefahr, trotz Meldung, nicht beseitigt wird.

Maßnahmen

Das Gesetz sieht vor, dass bei der Arbeit eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit vermieden werden muss. Dass also auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit nicht vergessen werden darf, macht den Arbeitsschutz zu einem sehr weitreichenden Gebiet. Der Grundsatz dabei ist, die Gefahren jeweils an ihrer Quelle zu bekämpfen. Gibt es also Grund für eine psychische Belastung der Beschäftigten, muss an der Ursache der Belastung gearbeitet werden. Einfacher ist es, physische Gefahren einzudämmen. Das Gesetz schreibt hier den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene vor. Auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen und geeignete Anweisungen zu geben, ist im ArbSchG festgehalten.

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Auch die medizinische Erstversorgung durch ausgebildete Ersthelfer ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt

Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Um Gefahren zu vermeiden müssen diese Gefahren zuerst erkannt werden. Dazu ist gesetzlich die Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorgesehen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist es, die Risiken und Gefahren, die im Rahmen der Arbeit auftreten, zu klassifizieren. Im Rahmen dieser Beurteilung müssen sechs Aspekte betrachtet werden. Es muss der Arbeitsplatz und seine Gestaltung geprüft werden. Ist der Angestellte chemischen, oder biologischen Gefahren ausgesetzt? Auch die eingesetzten Arbeitsmittel müssen überprüft werden. Nur wenn geeignete Arbeitsmittel bereitgestellt und auch der Umgang damit klar ist, kann man sie gefahrlos verwenden. Auch der gesamte Arbeitsprozess muss betrachtet werden. Gibt es im Ablauf Gefahren und kann man sie durch eine Neugestaltung der Vorgänge minimieren? Außerdem müssen alle Mitarbeiter entsprechend qualifiziert und geschult sein, um die Arbeitsvorgänge, ohne Gefährdung auszuführen. Als sechsten und letzten Punkt muss der Arbeitgeber auch die psychische Belastung bei der Arbeit beurteilen.

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Die Folgen psychischer Belastung äußern sich oft erst nach Jahren

Gefährdungsbeurteilung

Eine regelmäßig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung muss durch den Arbeitgeber auch dokumentiert werden. Dabei kann es, je nach dem Betätigungsfeld des Unternehmens, ganz unterschiedliche Gefahren geben. In jedem Fall kann eine Überlastung, oder eine Überforderung der Beschäftigten eine psychische Belastung darstellen. Auch eine Unterforderung kann hier eine Gefährdung der psychischen Gesundheit der Mitarbeiterin, oder des Mitarbeiters darstellen. Bei einer normalen Bürotätigkeit steht normalerweise die Arbeitsmedizin im Vordergrund. Ist die Anordnung von Bildschirm und Tastatur korrekt? Ist die Darstellung der Informationen am Bildschirm groß und leserlich genug? In anderen Positionen, oder anderen Branchen, gibt es ganz unterschiedliche potentielle Gefahren.

Spezielle Gefahren

So ist man in der Produktion, etwa bei der Bedienung von Maschinen, besonderen Gefahren ausgesetzt. Hier sind Schulung und Schutzkleidung dringend notwendige Maßnahmen. Aber auch in einem medizinischen Beruf gibt es spezifische Gefährdungen. In einer Arztpraxis ist man mit Krankheitserregern konfrontiert. Die Arbeit im Labor, aber auch am Empfang birgt andere Risiken, als etwa ein Bürojob. Jeder Arzt ist, im Sinne des Arbeitsschutzgesetz in Deutschland ein Arbeitgeber, wenn er Angestellte hat. Damit ist er auch verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für die Arztpraxis vorzunehmen. Sucht man im Internet für die Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis Muster, dann findet man dafür zahlreiche Quellen. In jedem Fall muss aber individuell auf die Situation im eigenen Betrieb, oder der eigenen Praxis eingegangen werden.

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In medizinischen Berufen ist die Gefährdungslage anders, als in vielen anderen Betrieben

Gesundheit

Die Herausforderung beim Arbeitsschutz sind umfangreich. Es ist vergleichsweise einfach, die Sicherheit bei der Arbeit an einer Maschine zu beurteilen und Maßnahmen einzuleiten. Viel schwieriger ist es, Langzeitschäden zu vermeiden. Aus diesem Blickwinkel umfasst der Arbeitsschutz Themenbereiche, an die man zuerst nicht denken würde. Die Ergonomie der Arbeitsprozesse ist genauso ein Thema, wie eben die psychische Belastung. So kann die permanente Reklamationsbearbeitung eine Belastung sein und zu einem Burnout führen. Solche Gefährungen zu vermeiden ist die große Herausforderung bei der Arbeitssicherheit.

Bußgelder

Verstößt man als Arbeitgeber gegen die Vorschriften des ArbSchG, dann muss man mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro rechnen. Aber nicht nur die Höhe des Bußgeldes sollte die Motivation dafür sein, für die Sicherheit der eigenen Angestellten zu sorgen. Es sollte völlig selbstverständlich sein, Alles zu tun, um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Die Beschäftigten stellen das größte Kapital dar, das ein Unternehmen vorweisen kann. Sie erbringen die Arbeit, die notwendig ist, um Geld zu verdienen. An ihrer Sicherheit und ihrer Gesundheit zu sparen, ist auf jeden Fall der falsche Weg. Das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland sorgt dafür, dass jedes Unternehmen verpflichtet ist, die Arbeitsplätze sicher zu gestalten. So ist gewährleistet, dass die Beschäftigten eine optimale Leistung erbringen können und Ausfälle durch Krankenstände gering gehalten werden.

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